Finanzmarkt in der Krise. Nur der Finanzmarkt ?

Grundlagen-, Thesen- und Strategiepapier

Schon viele Monate wenn nicht Jahre gibt es Warnzeichen, die übersehen wurden,  und Warnrufe, die ungehört blieben.  Wer sich aber nur etwas dem Thema ernsthaft annahm, musste eingestehen, dass da vieles aus den Fugen geraten war und noch immer ist.
Als Ursache ist unverkennbar das nach dem Wegfall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch des Kommunistischen Staatssystems zunehmende Übergewicht der wirtschaftlichen- und gleichzeitigen Kapital-Dominanz über alle sozialen Themen in einer bislang zumindest in Europa praktizierten sozialen Marktwirtschaft.  Die in Europa als „Gegengewicht“ zum  Kommunismus praktizierte gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Ethik und Moral wurde zugunsten einer Gewinngierigen Wirtschaft über Bord geworfen. Mit der Zeit übernahmen auch zahlreiche Bürger, zum teil politisch gestützt, diese neue Haltung  in ihr finanzielles (Renditeansprüche bei Anlagen) und gesellschaftspolitisches (Neoliberale Wirtschaftspolitik) Handeln.
Weiter ist unverkennbar, dass Politik und Gesellschaft in nationalen Kategorien denken (Rahmenbedingungen, Aufsichtsbehörden, Steuergesetzgebung, Arbeitsgesetze). Die international tätigen Wirtschaftsunternehmen nutzen diesen Tatbestand mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit zu ihren Gunsten aus.
Nur so ist die Ignoranz in gewissen Bevölkerungsschichten und der massgebenden Politik zu erklären.
Es hat zu einer nunmehr  desaströsen Situation geführt.

Praktisch ohne Widerspruch durfte die Wirtschaft bislang aus Gründen der Gewinnoptimierung und Arbeitsplatzerhaltung einen Teil Ihrer Lohnkosten sozialisieren (Entlassung von Mitarbeitern zulasten des staatlichen Sozialwesens). Gleichzeitig wehrte sich dieselbe Wirtschaft vehement gegen staatliche Eingriffe.  Als Beispiele seien nur die Swissair und UBS erwähnt:

  • Die Swiss musste vom Staat unterstützt werden, um zigtausend Arbeitsplätze direkt und bei Zulieferanten zu erhalten.
  • Die UBS war bei den dringlich benötigten Kapitalaufstockungen auf Staatsgelder (Pensionskassen ausländischer Staaten: Singapore, SaudiArabien) angewiesen.

Der Fall UBS hat auch gelehrt, dass die Auswirkungen noch weitaus gravierender sind. Der Ausweis von Verlusten führt nicht nur zu massiven Vermögenseinbussen der UBS-Mitarbeiter infolge gesunkener Bewertungen Ihrer Mitarbeiterbeteiligungen. Direkte Folge sind auch massive Steuermindereinnahmen, die das Staatswesen, also den Staatsbürger unverschuldet in Mitleidenschaft ziehen.

Fazit: Bei den weltweit operierenden Grossunternehmen, den sogenannten Global-Playern, hat Missmanagement und politisch wie auch in weiten Kreisen der Gesellschaft geduldete Habgier vielfältige gravierende Folgen für den Sozialstaat.

Es ist nun zu spät, Ursachen der aktuellen Krise zu bekämpfen, um diese beherrschbar zu machen und schliesslich zu bewältigen. Schlimm genug, dass hier der Arbeitnehmer und der Staatsbürger auf vielfältige Art und Weise büssen muss.

Es muss aber verhindert werden, dass nach der Bewältigung dieser Krise die global tätige Wirtschaft weiterwirtschaften kann wie zuvor. Es müssen Lehren gezogen werden. Lehren wie: Die Selbstreinigung/-Korrektur der Marktwirtschaft funktioniert nur im Rahmen der Eigeninteressen ohne Rücksicht auf Interessen Dritter. Zugeständnisse gegenüber Dritten (Arbeitnehmer, Staatswesen, Gesellschaft) dürfen nicht erwartet werden.

Aus den Lehren müssen konsequent Massnahmen folgen wie:

  1. Es braucht eine weltweite Aufsichtsbehörde, zuständig für das Finanzgebaren, Kapitalflüsse und Finanzprodukte aber auch insgesamt wirtschaftliches Handeln der fraglichen Unternehmen.
    Nationale Gremien haben nur sehr beschränkten Einfluss auf die „Global-Player“ und können gegeneinander ausgespielt werden.
  2. Manager müssen mit dem Privatkapital haften.
    Ein Manager muss sich als Unternehmer verstehen, der für seine Entscheidungen auch mit seinem Vermögen haftet.
  3. Manager-Basisgehälter dürfen monatlich, je nach Stufe, nicht mehr als einen Faktor bis 50 des monatlichen Einkommens des geringstverdienenden Mitarbeiters desselben Unternehmens haben.
    Manager-Gehälter müssen grundsätzlich einen Bezug zu dem Einkommen der Mitarbeiter haben und auch eine Relation dazu gewahrt werden.
  4. Manager-Boni müssen sich auf den durchschnittlichen Erfolg der jeweils vergangenen 5-Jahre der zuständigen Sparte beziehen.
    Somit hat ein Manager frühesten nach 5 Jahren Managementtätigkeit Bonusanspruch. Damit sind eine längerfristige Unternehmensbindung und eine auf längerfristige Perspektiven ausgerichtete Geschäftspolitik angestrebt.
  5. Ein Unternehmen, das einen Mitarbeiter einstellt, hat solange, wie dieser keinen neuen Arbeitgeber findet, für dessen sämtlichen Sozialkosten (Gesundheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit) aufzukommen. Die Ausgestaltung (Volumen, Kostenbeteiligung des Mitarbeiters) obliegt der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Für ausserordentliche Fälle (Insolvenz, finanzielle Schieflage) ist seitens Arbeitgeber ein Fonds gemeinsam zu äufnen oder eine Versicherung abzuschliessen.
    In Erkenntnis, das das Sozialwesen des Staates in den kommenden Jahren immer mehr Mühe haben wird, für Alter, Gesundheit und Invalidität ausreichend aufzukommen, stellt sich die grundsätzliche Frage der Finanzierung.  Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass es bislang gang und gäbe war, Lohnkosten zu sozialisieren.
    Mit diesem Vorschlag kann dies künftig vermieden werden.In einer Übergangsphase wäre es vorstellbar, dass das rechnerische Einkommen, das Automaten (Roboter, Computer etc.) erzielen, die Arbeitsplätze ersetzen, Sozialabgabenpflichtig

 

Dringendes Handeln ist angesagt.
Es darf nicht so weitergehen wie bisher.
Meine Vorschläge liegen nun auf dem Tisch.
Wie ist Ihre Haltung dazu?